Benützungs- und Mietbedingungen

Mietbedingungen als pdf


Die ganze Sportanlage Oberhof (SAO) ist 100% rauchfrei.

1. Infrastruktur 

Foyer 

Die Sportanlage ist ein Ort der Begegnung mit Bewegung und mit Menschen. Das Foyer soll zu Gesprächen, zum Aufgaben machen, zum Treffpunkt oder einfach zum “da sein” einladen – vor oder nach der sportlichen Betätigung in der SAO.

Tribüne

Zuschauer werden begrüsst und sind willkommen. Sie haben sich allerdings dem Anlass entsprechend zu verhalten. So soll während des Unterrichts kein Lärm gemacht und Umherrennen vermieden werden.

Esswaren und Getränke sind auf der Tribüne nicht erlaubt.

Turn- und Sporträume

Die Hallen, der Gymnastikraum, der Kraftraum und die Schnitzelgrube dürfen nur in Hallenschuhen mit nicht färbenden Sohlen betreten werden. Strassenschuhe und Turnschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind nicht erlaubt. Der Kraftraum darf erst ab erfülltem 16. Altersjahr betreten werden.

Esswaren sind in den Turn- und Sporträumen sowie den Geräteräumen nicht erlaubt. Im Training und beim Wettkampf dürfen Getränke in Plastikflaschen unter Einhaltung der üblichen Sauberkeit verwendet werden.

Geräteraum und Musikanlage

Der Geräteraum steht allen Benützern zur Verfügung. Dies zwingt ALLE für Ordnungssinn und eine korrekte Handhabung der Geräte. Zudem wird erwartet, dass durch den sorgsamen Gebrauch des vielseitigen und aufwändigen Angebotes an Gross- und Kleingeräten die gebührende Wertschätzung vorhanden ist. Die Benützer nehmen gegenseitig Rücksicht durch Vermeidung von übermässigem Lärm, insbesondere beim Gebrauch der Musikanlagen.

Die Musikanlagen und der gemeinsame Raum für Kleingeräte müssen nach Gebrauch abgeschlossen werden. Die grossen Geräteraumtüren in jeder Halle bleiben unverschlossen.

Garderoben

Normalerweise stehen pro Halle zwei Garderoben / Duschräume zur Verfügung. Herrengarderoben    Nummer 4 - 6 / Damengarderoben Nummer 1 - 3. Die Zuteilung der Garderoben kann je nach Bedarf oder Anlass ändern und wird nötigenfalls markiert. Für die Benützung des Fitnessraumes sind die Garderoben Nr. 4 für Herren und Nr. 1 für Damen vorgesehen.

Die Benützer müssen wissen, dass in den Garderoben ein reger Wechsel stattfindet. Die Verantwortlichen der Sportanlage lehnen bei Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Sachen jede Haftung ab.

Seminarraum und Gruppenraum

In diesen Räumlichkeiten finden Theorien, Unterricht und Konferenzen statt. Da kann auch ein Wett-kampfbüro eingerichtet werden oder es können Ausstellungen gemacht werden.

Schaukästen

Die Kästen stehen Schulen und Vereinen zur Verfügung. Die Benützer sind dafür verantwortlich, dass ordentlich und sauber ausgestellt wird. Die Kästen sind abzuschliessen. Vom Betreiber der Anlage wird jede Haftung für Diebstähle oder Schäden abgelehnt.

Parkplätze und Veloständer > siehe auch Reglement

Es stehen nur beschränkt Parkplätze zur Verfügung. Alle Parkplätze der Sportanlage Oberhof sind bewirtschaftet (7 Tage pro Woche / rund um die Uhr).  Wer nicht unbedingt motorisiert zum Sporttreiben in die SAO kommen muss, soll dies zu Fuss oder mit dem Velo tun – es hat einen überdachten Veloständer.

         Fahrzeugparkierung

Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich, die Besucher welche mit dem Auto eintreffen, zu leiten und in die vorgesehenen Parkplätze einzuweisen. Die Verkehrs- und Parkierungsregelung ist während der ganzen Belegungszeit in der Sportanlage zu beachten und allfällige Verstösse gegen die Regelung sind umgehend zu korrigieren. Weitere Infos ‚Konzept Fahrzeugparkierung / Verkehrsregelung’.

2. Vermietung

Mietobjekte

Es ist möglich, alle Objekte in beliebiger Kombination zu mieten: eine Halle, zwei Hallen, drei Hallen, Gymnastikraum, Fitnessraum, Schnitzelgrube, Seminarraum, Gruppenraum, Foyer, Office.

Reservationen

Die Jahresmieter müssen das Reservationsgesuch für das kommende Schul-/Vereinsjahr jeweils bis zum 15. Mai an die Betriebsleitung richten. Jahresmieter, welche die gemietete Infrastruktur nicht voll nutzen, haben kein Anrecht auf eine Kompensation. Der Vermieter hat in Ausnahmefällen das Recht, die dem Jahresmieter vermieteten Objekte sporadisch für sich zu beanspruchen. Wochenend- und Teilzeitmieter, die in der SAO reservieren möchten, wenden sich an die Betriebsleitung. Die Anfrage wird nach Möglichkeit und Verfügbarkeit der Anlagen umgehend bestätigt.

Mietvertrag

Die schriftliche Reservationsbestätigung der Betriebsleitung verleiht dem Mietverhältnis Rechtsgültigkeit. Es liegt somit ein Mietvertrag vor, dessen Bestandteile die Reservationsbestätigung sowie die ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ sind. Die Verantwortlichen der Sportanlage gehen davon aus,  dass sich der Mieter über die ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ an der Infotafel in der Sportanlage oder auf der Homepage www.sportanlageoberhof.ch orientiert hat und somit mit dem Mietvertrag einverstanden ist.

Rückzug aus dem Mietvertrag (Kündigung)

Für Jahresmieter gilt eine Rückzugsfrist von acht Wochen – für Wochenend- und Teilzeitmieter eine Rückzugsfrist von sechs Wochen. Sollte diese Zeit unterschritten werden, muss ein den Umständen entsprechender Betrag für administrative Umtriebe erhoben werden. Die Hälfte des Mietbetrages ist in allen Fällen bei verspäteter Rückzugfrist zu zahlen. Sollte es dem zurücktretenden Mieter möglich sein, einen Ersatz zu finden, so entfällt diese Regelung.

Gebrauch der Mietobjekte

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ zu halten. Insbesondere ist beim Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten und Sachen mit Sorgfalt zu verfahren. Für den vom Mieter verursachten Schaden haftet er vollumfänglich selbst.

Der Betrieb einer Festwirtschaft beschränkt sich platzmässig auf das Foyer vor dem Office. Andere Standorte müssen mit der Betriebsleitung abgesprochen werden. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Areal der Sportanlage für alle sportlichen Veranstaltungen verboten. Ausnahmebewilligungen erteilt die Betriebsleitung.

Übergabe / Übernahme / Mängel

Der Vermieter, vertreten durch die Betriebsleitung oder das Hauswarteam, übergibt dem Mieter die gemieteten Räumlichkeiten in gutem und sauberem Zustand. Soweit keine Mängel vom Mieter beanstandet werden, wird angenommen, dass das Mietobjekt in ordnungsgemässem Zustand übergeben wurde. Allfällige Mängel, die augenscheinlich schon vor Mietantritt vorhanden waren, bei der Übergabe aber nicht bemerkt wurden, werden dem Mieter nicht unterstellt. Hingegen haftet der Mieter für Beschädigungen aller Art, die augenscheinlich während des Mietverhältnisses entstanden sind. Für überdurchschnittliche Verschmutzung der Anlagen wird, für den die übliche Reinigungsarbeit übersteigenden Zeitaufwand, Rechnung gestellt. Dabei gilt der Ansatz: Stunde CHF 60.00. Beschädigungen und Reinigungsarbeiten werden bei der Schlussübernahme rapportiert.  Die Weitervermietung der Anlagen und Räumlichkeiten durch den Mieter ist nicht zulässig!

       Schlüssel und Infrastruktur

Jeder Mieter erhält einen Schlüssel, der seinen Bedürfnissen angepasst ist. Die Übergabe des Schlüssels wird mit dem Hauswartteam geregelt. Es muss ein Depot für den Schlüssel hinterlegt werden. (Depot CHF 100.00 / Grossanlässe CHF 200.00).

Folgende Infrastruktur kann auf Wunsch abgegeben werden: (Bei Beschädigung haftet der Mieter)

  • Zentrales Steuergerät für die Musikanlage         CHF 20.00 Tag/Benützung        
  • Steuergerät für die Anzeigetafel (Matchuhr)       CHF 20.00 Tag/Benützung        

Abrechnung mit der Betriebsleitung

Die SAO stellt Rechnung. Zahlungsmodus: sofort bei Erhalt der Rechnung. Für Jahresmieter wird evt. eine Teilzahlung vereinbart, die sich nach dem fortschreitenden Gebrauch der Anlage richtet.

3. Verschiedenes

Feuerwehr und Erste Hilfe

Der Mieter/Veranstalter hat sich vor der jeweiligen Durchführung eines Anlasses beim Hauswart über die vorhandenen Löscheinrichtungen, den Fluchtweg und das Feuermeldewesen zu orientieren.

Dem Mieter/Veranstalter steht ein Sanitätsraum zur Verfügung. Er orientiert sich über die notwendigen Massnahmen, die bei schweren Unfällen getroffen werden müssen. Zudem hat es im Foyer einen Defibrillator. (Die Notfallstation des Spitals Schiers ist ca. 50 m vom Eingang der Sportanlage entfernt.)

Reinigung

Die Grobreinigung (besenrein) aller benützten Räumlichkeiten hat der Mieter/Veranstalter nach den Weisungen des Hauswartteams zu besorgen. Siehe Weisungen 'Rückgabe des Mieters'.

Umgebung / Nachbarn / Rücksicht

Wir danken allen Besuchern, Gästen und Schülern für ein rücksichtsvolles Verlassen der Sportanlage. Nach 22.00 Uhr bitten wir die Nachtruhe der Nachbarschaft zu beachten!                  

 

Verwaltungskommission und Betriebsleitung
Sportanlage Oberhof, Schiers

 

 



Oberhof
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